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Mein Körper, meine Entscheidung: Warum wir § 218 endlich abschaffen müssen

17. Februar 2025

Es war ein ganz normaler Nachmittag, als ich in der Apotheke stand, um ein Rezept einzulösen. Vor mir in der Schlange eine junge Frau. Sie wirkte nervös, rieb sich die Hände, schaute immer wieder um sich. Dann war sie an der Reihe.

„Ich… ich brauche die Pille danach“, sagte sie leise.

Die Apothekerin blieb professionell, erklärte sachlich die Anwendung und stellte keine unnötigen Fragen. Doch während sie sprach, sah ich, wie die junge Frau den Blick senkte, fast so, als hätte sie nach etwas Verbotenem gefragt.

Ich fragte mich: Warum fühlt es sich für sie so an? Warum muss sie sich schämen, wenn sie doch nichts anderes tut, als ihr Recht auf Selbstbestimmung wahrzunehmen?

Ein Moment, der mich nicht losließ

Diese Szene ging mir nicht aus dem Kopf. Denn sie steht sinnbildlich für ein viel größeres Problem. In Deutschland gibt es immer noch ein gesellschaftliches Stigma, wenn es um die Selbstbestimmung von Frauen geht – insbesondere, wenn es um Verhütung und Schwangerschaftsabbrüche geht.

Nur wenige Tage später sah ich die Debatte im Bundestag. Wieder einmal ging es um § 218. Wieder einmal stand die Frage im Raum: Dürfen Frauen in Deutschland selbst über ihren Körper entscheiden? Und wieder einmal wurde eine Reform blockiert – diesmal von der Union gemeinsam mit der AfD.

Es fühlte sich an wie ein Schlag in die Magengrube. Seit Jahrzehnten kämpfen Frauen für das Recht auf Selbstbestimmung. Seit Jahrzehnten fordert die SPD die Abschaffung von § 218. Schon in der Weimarer Republik setzten sich Sozialdemokrat:innen dafür ein. Und doch – 50 Jahre nach der ersten Reform – besteht dieses Unrecht noch immer.

Ein Gesetz, das Frauen kriminalisiert

Es geht nicht nur um Politik. Es geht um echte Menschen, um Frauen in schwierigen Situationen, die medizinische Hilfe brauchen – keine Gesetze, die ihnen ein schlechtes Gewissen einreden.

Denn machen wir uns nichts vor: Ein Schwangerschaftsabbruch ist nie eine leichte Entscheidung. Aber in Deutschland wird Frauen noch immer suggeriert, dass sie sich dafür schämen müssten. Dass sie vielleicht sogar etwas Kriminelles tun. Dass sie sich rechtfertigen müssen.

Dabei sollte es doch klar sein: Schwangerschaftsabbrüche gehören nicht ins Strafrecht. Sie sind eine medizinische Frage, keine juristische.

Wie Josephine Ortleb in der Bundestagsdebatte sagte:
👉 „Frauen, die sich für einen Abbruch entscheiden, sind keine Kriminellen. Sie brauchen medizinische Versorgung – nicht Paragrafen, die ihnen Schuldgefühle einreden.“

Frankreich hat das erkannt. Dort wurde das Recht auf Abbrüche gerade in die Verfassung aufgenommen. Ein klares Signal: Frauen sollen selbst entscheiden können – ohne Angst, ohne Stigma, ohne gesellschaftliche Verurteilung.

Der Standpunkt der SPD: Für Selbstbestimmung und gegen § 218

Die SPD hat sich stets für das Recht von Frauen auf Selbstbestimmung eingesetzt. Schon in der Weimarer Republik forderten Sozialdemokrat:innen die Abschaffung von § 218. In den 1970er Jahren war es die SPD-geführte Regierung unter Willy Brandt, die mit der ersten Reform des Abtreibungsrechts zumindest eine Fristenlösung schuf. Und auch heute kämpfen wir weiter für eine vollständige Entkriminalisierung.

Die aktuelle Regelung ist überholt, sie kriminalisiert Frauen und erschwert ihnen den Zugang zu medizinischer Versorgung. Wir wollen, dass Schwangerschaftsabbrüche endlich aus dem Strafgesetzbuch gestrichen und ins Gesundheitsrecht überführt werden.

Frauen müssen selbstbestimmt und ohne Druck über ihren Körper entscheiden können – so wie es in vielen anderen Ländern längst Realität ist.

Wann folgt Deutschland?

Wie lange noch müssen Frauen in Deutschland warten? Wie lange noch müssen sie sich heimlich in Apotheken schleichen, den Blick senken, sich für eine Entscheidung rechtfertigen, die niemand außer ihnen selbst betrifft?

Es ist Zeit, dass wir endlich handeln. Es ist Zeit, dass Deutschland § 218 abschafft. Es ist Zeit, Frauen endlich das zu geben, was ihnen längst zusteht: die volle Kontrolle über ihren eigenen Körper.

Am 23. Februar zählt deine Stimme – für Selbstbestimmung, gegen Bevormundung!

Wie lange noch sollen konservative Kräfte über die Körper von Frauen bestimmen? Wie lange noch sollen Union und AfD Reformen blockieren, die längst überfällig sind?

Am 23. Februar hast du die Wahl. Eine Wahl zwischen Fortschritt und Stillstand, zwischen Selbstbestimmung und Fremdbestimmung.

🗳 Stimme für eine Gesellschaft, in der Frauen über ihren eigenen Körper entscheiden dürfen.
🗳 Stimme für eine Politik, die sich für Gleichberechtigung und Gerechtigkeit einsetzt.
🗳 Stimme für eine SPD, die seit Jahrzehnten für die Abschaffung von § 218 kämpft – und es auch weiter tun wird.

Deine Stimme kann den Unterschied machen. Geh wählen – für die Freiheit, für Gerechtigkeit, für das Recht auf Selbstbestimmung!

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