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50 Jahre BAFÖG – Zeit für ein update

31. August 2021

01.09.2021 – 50 Jahre BAföG – Zeit für ein Update

Bildung darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen. Deshalb beschließt die sozial-liberale Koalition unter Brandt 1971 das Bundesausbildungsförderungsgesetz – bekannt als BAföG.

Ein Erfolg: 🎓 Dank BAföG konnten etwa 4,8 Mio. Menschen aus Familien mit geringem Einkommen studieren!

Doch seit der Einführung sinkt die Förderquote: Immer mehr studieren. Doch die Zahl Geförderter bleibt konstant: 2019 wurden 900 Mio. € Fördermittel nicht ausgegeben. Oft kommt die Unterstützung nicht bei den Anspruchsberechtigten an.

Einige Gründe dafür, dass viele keinen Antrag auf Förderung stellen: Mangelndes Wissen über die Förderung, Angst vor Schulden und unübersichtliche Förderbedingungen.

Gewerkschaften, Hochschulrektorenkonferenz, Politik u. a.: Viele Akteur:innen fordern daher eine grundlegende Reform. Wir haben 8 wichtige 🔘 Reform-Bausteine für dich zusammengefasst 📝:

Die Fördersätze sollten die tatsächlichen Studien- und Lebenshaltungskosten abdecken, d. h. sie müssen wie die Freibeträge erhöht und kontinuierlich angepasst werden.

Die Förderdauer sollte sich an der tatsächlichen durchschnittlichen Studienzeit orientieren.

Modelle der Studienfinanzierung sollten mit denen der Kindergrundsicherung zusammengedacht werden, indem bspw. auf einen einkommensunabhängigen Sockel ein einkommensabhängiger Teil aufgesetzt wird.

Um Verschuldungsängsten entgegenzuwirken, sollte der Weg schrittweise in Richtung eines Vollzuschusses gehen.

Das Antragsverfahren muss einfacher und transparenter werden. Dabei sollten die digitalen Möglichkeiten genutzt werden, insbesondere des Datenaustauschs zwischen Behörden.

Für das BAföG und die damit verbundenen Chancen sollte offensiv mit einer Kampagne geworben werden, insbesondere in den Sozialen Medien und den Schulen.

Der Rechtsanspruch auf Studienfinanzierung sollte wieder ins Zentrum gerückt werden.

Im Zuge des lebensbegleitenden Lernens sollte das BAföG in ein stimmiges Gesamtkonzept der Aus- und Weiterbildungsfinanzierung eingebettet werden.

Quelle: https://www.fes.de/lnk/4bl (FES, PDF 594 kB)

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